Es war kurz vor Mitternacht, ein Donnerstag in Wien, und ich saß an einem Schreibtisch, der eigentlich kein Schreibtisch war, sondern ein Küchentisch, auf dem noch die Ränder von drei Kaffeetassen ihre braunen Kreise hinterlassen hatten wie die Jahresringe eines koffeinsüchtigen Baumes. Vor mir lag ein Haufen Belege, und wenn ich sage Haufen, dann meine ich das wörtlich, denn ich hatte sie im Laufe des Jahres in eine Schuhschachtel gestopft, die ursprünglich ein Paar Laufschuhe beherbergt hatte, die ich nie zum Laufen benutzt habe, aber das ist eine andere Geschichte. Ich bin Grafiker, freiberuflich, was bedeutet, dass ich frei bin und beruflich, aber selten beides gleichzeitig. Draußen fuhr die Straßenbahn vorbei, die Linie 49, und ihr Quietschen klang wie ein Kommentar zu meinem Vorhaben.
Ein Bekannter – nennen wir ihn Thomas, weil er Thomas heißt – hatte mir ein KI-Tool empfohlen, das meine Steuererklärung machen sollte. Acht Minuten, hatte Thomas gesagt. Acht Minuten, und das Ding spuckt dir alles aus. Ich hatte Thomas angesehen wie jemanden, der behauptet, er könne Klavier spielen, obwohl er nur eine einzige Taste kennt. Aber ich war müde, und die Schuhschachtel starrte mich an, also tippte ich meine Belege ein. Und tatsächlich: Acht Minuten später hatte die Maschine Werbungskosten erkannt, Sonderausgaben zugeordnet, sogar den Gewinnfreibetrag berücksichtigt – ein Wort, das ich bis dahin für eine Erfindung meines Steuerberaters gehalten hatte, so wie Kinder glauben, dass Lehrer in der Schule schlafen. Ich lehnte mich zurück und dachte: Wozu zahle ich eigentlich sechshundert Euro im Jahr an diesen Mann, der mir beim Händeschütteln immer zu fest zudrückt?
Die Frage ist berechtigt. Die Antwort, und das wusste ich in diesem Moment noch nicht, hätte mich eine Menge Geld kosten können.
Über das Geld, das man ungern ausgibt, für Dinge, die man nicht versteht
Reden wir über Geld. In Österreich redet man über Geld ungefähr so gerne wie über Zahnfleischerkrankungen – man weiß, dass es wichtig ist, man ahnt, dass es einen betrifft, aber man schweigt lieber und hofft, dass sich die Sache von selbst erledigt. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer veröffentlicht keine verbindliche Gebührenordnung mehr, was in etwa so beruhigend ist wie ein Zahnarzt, der die Preisliste versteckt. Aber die Praxis, die gute alte Praxis, die hat ihre eigenen Gesetze. Wer eine einfache Arbeitnehmerveranlagung braucht, zahlt zwischen hundertfünfzig und dreihundert Euro. Das klingt nach wenig, bis man bedenkt, dass man dafür auch zweimal sehr gut essen gehen könnte, in einem Restaurant, in dem der Kellner einem nicht erklärt, was ein Gewinnfreibetrag ist.
Wer aber ein Einzelunternehmen führt – und ich führe eines, obwohl „führen“ ein großes Wort ist für das, was ich tue, denn meistens führt das Einzelunternehmen mich –, wer also eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung braucht und dazu die Umsatzsteuervoranmeldungen erledigt haben will, der liegt schnell bei eintausendfünfhundert bis dreitausend Euro im Jahr. Vermieter mit mehreren Objekten, Gesellschafter einer GmbH oder Freiberufler mit internationalem Einkommen können das Doppelte einplanen. Das sind Beträge, bei denen mein Vater – der zeitlebens der Überzeugung war, dass man Rechnungen zuerst ignoriert, dann verliert und schließlich noch einmal zugeschickt bekommt – das sind Beträge, bei denen selbst mein Vater nervös geworden wäre.
Was bekommt man dafür? Im besten Fall: einen Menschen, der nicht nur das Einkommensteuergesetz kennt, sondern auch die Judikatur des Bundesfinanzgerichts und die Richtlinien des BMF, die sich bisweilen widersprechen wie zwei Geschwister, die gleichzeitig behaupten, das Lieblingskind zu sein. Dieser Mensch weiß, dass der Kindermehrbetrag seit 2022 anders berechnet wird. Er weiß, dass die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG seit 2025 EU-weit gilt, ein Satz, den ich gerade geschrieben habe und der sich anfühlt, als hätte ich eine Fremdsprache gelernt, indem ich ein Wörterbuch verschluckt habe. Und er weiß, dass das Pendlerpauschale in Österreich nicht dasselbe ist wie die Pendlerpauschale in Deutschland, obwohl beide Wörter gleich klingen, so wie „Gift“ im Deutschen und im Englischen gleich klingt, aber das eine dich vergiftet und das andere dich erfreut, und wer den Unterschied nicht kennt, hat ein Problem.
Vor allem aber: Er haftet. Wenn er einen Fehler macht, den das Finanzamt aufgreift, steht er dafür gerade. Nicht mit einer Entschuldigung, nicht mit einem Achselzucken, sondern mit Geld. Diese Haftung hat einen Wert, auch wenn man ihn erst bemerkt, wenn etwas schiefgeht – so wie man den Wert einer Bremse erst schätzt, wenn die Straße nass ist.

Aber reden wir auch über die Schattenseite, denn Schatten hat jeder, sogar Steuerberater, obwohl manche von ihnen so blass sind, dass man meinen könnte, sie hätten keinen. Wer einen Steuerberater Wien sucht, findet auf den ersten Google-Seiten über zweihundert Kanzleien – aber längst nicht jede liefert, was sie verspricht. Manche arbeiten nach dem Prinzip der Massenabfertigung, das mich an die Mensa meiner Studienzeit erinnert: Man steht in der Schlange, bekommt etwas Lauwarmes auf den Teller geschöpft, und am Ende weiß man nicht genau, was es war, aber man hat dafür bezahlt. Die Sachbearbeiterin tippt die Belege ein, der Chef unterschreibt, die Rechnung geht raus. Das persönliche Gespräch, in dem man erfährt, dass man den Laptop steuerlich absetzen kann oder dass die Fortbildung in Salzburg als Werbungskosten durchgeht – dieses Gespräch findet nicht statt. Man zahlt für Expertise und bekommt Datenerfassung. Und genau das ist der Humus, auf dem die Maschine wächst.
Die Maschine, die nicht weiß, was sie nicht weiß – und trotzdem so tut, als wüsste sie alles
Die Anbieter klingen selbstbewusst. WISO Steuer mit seinem SteuerGPT, CHECK24 Steuer mit eingebautem KI-Berater, oder gleich spezialisierte Tools wie SteuerBoard, das sich als KI-Steuerexperte für österreichisches Recht anpreist – die Versprechen ähneln sich wie die Frühstücksbuffets internationaler Hotelketten: überall dasselbe Rührei, überall dasselbe Versprechen. Schnell. Günstig. Fehlerfrei. Die einfache Arbeitnehmerveranlagung kostet zwischen dreißig und fünfzig Euro, manche Tools bieten sie gratis an, was mich an meinen Großvater erinnert, der sagte: Wenn etwas nichts kostet, dann bist du das Produkt. Mein Großvater war Bauer und hatte keine Ahnung von Datenökonomie, aber er hatte Instinkte, die besser waren als die meisten Algorithmen.
Für einen Angestellten ohne Nebeneinkünfte, ohne Vermietung, ohne grenzüberschreitende Sachverhalte funktioniert das erstaunlich gut. Die Maschine erkennt die gängigen Absetzposten, berechnet die Werbungskostenpauschale, weist auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hin, wenn die Familienverhältnisse dafür sprechen. Das ist beeindruckend. Das ist, als würde ein Hund nicht nur Sitz machen, sondern auch noch den Staubsauger bedienen.
Aber hier beginnt das Problem, und es ist ein grundsätzliches, ein philosophisches geradezu, ein Problem, das mich an meine Jugend erinnert, als ich der Überzeugung war, alles zu wissen, und mein Vater der Überzeugung, dass ich nichts wusste, und wir beide irgendwie recht hatten: Die KI weiß nicht, was sie nicht weiß. Sie kennt Muster, keine Gesetze. Wenn ein Programmierer aus Linz fragt, ob er sein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann, liefert die Maschine eine Antwort – zuversichtlich, höflich, falsch. Zuversichtlich und höflich und falsch, das ist eine Kombination, die ich von Bewerbungsgesprächen kenne, aber bei Steuererklärungen hat sie Konsequenzen, die über eine peinliche Stille hinausgehen. Denn die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers hängt in Österreich von Bedingungen ab, die sich nicht mit einem Ja-Nein-Schema erfassen lassen. Ist es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit? Wird es auch privat genutzt? Gibt es einen anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber? Die Software kennt diese Fragen. Aber sie kennt nicht die Antworten des Bundesfinanzgerichts auf die Spezialfälle, die in der Praxis entscheiden. Die Praxis, das habe ich gelernt, ist der Ort, an dem die Theorie sich die Nase bricht.

Ein Experiment macht die Sache anschaulich, und ich liebe Experimente, jedenfalls die, bei denen nichts explodiert. Man nehme eine Lehrerin in Salzburg, teilzeitbeschäftigt, mit Fortbildungskosten, Fahrtkosten, einem häuslichen Arbeitszimmer und einer geringfügigen Vermietung. Legt man diesen Fall einem Steuerberater und einem KI-Tool vor, zeigen sich die Unterschiede wie bei einem Ehepaar, das den gleichen Urlaub erlebt und hinterher völlig verschiedene Geschichten erzählt. Der Steuerberater erkennt, dass die Fortbildungskosten vollständig absetzbar sind, das Arbeitszimmer aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, und dass die Vermietungseinkünfte gesondert zu erfassen sind, einschließlich der Abschreibung für Abnutzung auf das Gebäude – die AfA, ein Wort, das klingt, als hätte jemand mitten im Satz aufgehört zu sprechen. Die KI erkennt die Fortbildungskosten, scheitert am Arbeitszimmer und vergisst die AfA. Der Steuerberater holt 2.800 Euro vom Finanzamt zurück. Die Maschine kommt auf 1.900 Euro. Neunhundert Euro Differenz. Dreimal so viel wie das Honorar des Beraters. Das sind keine abstrakten Zahlen. Das ist ein Urlaub. Ein kleiner, aber ein Urlaub.
Das heißt nicht, dass die KI schlecht ist. Es heißt, dass sie in einfachen Fällen zuverlässig arbeitet und in komplexen Fällen gefährlich wird – gefährlich, weil sie ihre Grenzen nicht kennt und nicht zugibt. Ein Steuerberater, der sich nicht sicher ist, fragt nach oder schlägt nach. Die Software liefert eine Antwort, immer, mit der Gelassenheit eines Kellners, der auf die Frage „Ist der Fisch frisch?“ automatisch „Ja“ sagt, egal ob der Fisch heute Morgen gefangen wurde oder letzte Woche Dienstag. Und manchmal basiert die Antwort nicht einmal auf dem österreichischen Einkommensteuergesetz, sondern auf dem deutschen. Der Unterschied fällt dem Laien nicht auf. Dem Finanzamt schon.
Österreich ist nicht Deutschland – eine Feststellung, die einfacher klingt, als sie ist
Ich weiß, dieser Satz klingt banal. Österreich ist nicht Deutschland. Das wissen wir. Wir haben andere Berge, andere Mehlspeisen, und wir sagen „Erdäpfel“ statt „Kartoffel“, was, wenn man ehrlich ist, das schönere Wort ist. Aber für die Steuerpraxis ist dieser Satz entscheidend, und ich sage das nicht leichthin, denn ich sage fast alles leichthin, aber hier nicht. Die meisten KI-Tools, die auf dem deutschsprachigen Markt verfügbar sind, wurden mit deutschen Steuerdaten trainiert. Das österreichische Steuerrecht teilt mit dem deutschen die Sprache und manche Grundstruktur, aber die Abweichungen im Detail sind erheblich – so wie ein österreichischer und ein deutscher Apfelstrudel beide Apfelstrudel heißen, aber der eine schmeckt nach Kindheit und der andere nach Kantine.
Die Sonderausgaben sind anders geregelt, die außergewöhnlichen Belastungen unterliegen einem Selbstbehalt, der nach Einkommen und Familienstand gestaffelt ist, und der Gewinnfreibetrag für Selbständige hat kein deutsches Pendant. Wer eine Maschine mit deutschen Regeln auf einen österreichischen Steuerbescheid loslässt, bekommt ein Ergebnis, das formal korrekt aussieht und materiell falsch ist. Das ist, als würde man ein Rezept für Schweizer Käsefondue befolgen und sich wundern, warum der Kaiserschmarrn nicht gelingt.
Dazu kommt FinanzOnline, das elektronische Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Es ist besser als sein Ruf, aber es hat seine Eigenheiten, und mit Eigenheiten meine ich eine Benutzeroberfläche, die mich an die Bedienungsanleitung meines ersten Videorekorders erinnert: Man ahnt, dass dahinter ein System steckt, aber man kommt nicht drauf. Die Kennzahlen der Steuererklärung folgen einer eigenen Logik, und manche Absetzposten verstecken sich hinter Nummern, die man kennen muss wie die Geheimsprache eines Kindheitsvereins. Ein Steuerberater navigiert dieses System routiniert. Eine KI, die auf deutsche Formulare trainiert wurde, kennt weder die Kennzahl 724 für den Gewinnfreibetrag noch die Kennzahl 717 für die Betriebsausgabenpauschale. Sie weiß nicht, dass man in Österreich die Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre rückwirkend einreichen kann – nicht vier, wie in Deutschland. Solche Fehler sind nicht spektakulär. Sie machen keine Schlagzeilen. Aber sie kosten Geld, leise und beharrlich, wie ein tropfender Wasserhahn.

Was der Staat einem gibt, ohne dass man es merkt: Die Absetzbeträge 2026
Ich wollte an dieser Stelle eine Anekdote über meinen Onkel erzählen, der einmal versucht hat, seine Steuererklärung auf einer Serviette zu machen, aber die Zahlen sind wichtiger, also die Zahlen. Im österreichischen Steuerrecht gibt es sogenannte Absetzbeträge, und der Unterschied zu den Freibeträgen ist einer, den man kennen muss, obwohl ihn fast niemand kennt: Freibeträge senken nur den Betrag, von dem die Steuer berechnet wird. Absetzbeträge hingegen werden direkt von der Steuer abgezogen, Cent für Cent, Euro für Euro. Das ist, als würde man beim Einkaufen nicht einen Rabatt auf den Grundpreis bekommen, sondern direkt Geld von der Kassa zurück. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Absetzbeträge für 2026, und jeder einzelne davon ist bares Geld, das einem zusteht, wenn man die Voraussetzungen erfüllt – und das viele verschenken, weil sie es nicht wissen oder weil ihnen niemand davon erzählt hat.
| Absetzbetrag | Höhe 2026 (pro Jahr) | Für wen |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € | Alle Arbeitnehmer/innen, automatisch |
| Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag | bis 853 € | Pendler/innen mit geringem Einkommen (bis 16.056 €) |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | bis 804 € | Arbeitnehmer/innen mit Einkommen bis 19.761 € |
| Pensionistenabsetzbetrag | bis 1.020 € | Pensionist/innen |
| Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag | bis 1.502 € | Pensionist/innen mit Einkommen bis 24.616 € |
| Alleinverdienerabsetzbetrag (1 Kind) | 612 € | Alleinverdiener/innen mit Kind |
| Alleinerzieherabsetzbetrag (1 Kind) | 612 € | Alleinerziehende |
| Familienbonus Plus (bis 18 J.) | bis 2.000 € pro Kind | Eltern mit Familienbeihilfe |
| Unterhaltsabsetzbetrag | 38 – 75 € monatlich pro Kind | Unterhaltszahlende Elternteile |
| Mehrkindzuschlag | 24,40 € monatlich | Familien ab dem 3. Kind |
Diese Zahlen ändern sich jedes Jahr, und genau hier liegt eine der Schwächen jeder Software: Sie muss die aktuellen Werte kennen, nicht die vom Vorjahr. Ein Steuerberater liest die Wartungserlässe des BMF. Eine KI wurde irgendwann trainiert, und niemand garantiert, wann – das ist wie ein Wetterbericht von letzter Woche: interessant, aber nutzlos, wenn man heute wissen will, ob man einen Regenschirm braucht.
Besonders der Familienbonus Plus ist eine Sache, über die man reden muss, denn er ist mit bis zu zweitausend Euro pro Kind der größte Einzelposten in dieser Tabelle, und trotzdem vergessen ihn erstaunlich viele Eltern. Er wird nicht automatisch gewährt. Man muss ihn beantragen, entweder über den Arbeitgeber oder bei der Veranlagung. Und er muss zwischen den Elternteilen richtig aufgeteilt werden, was in der Praxis bedeutet: Jemand muss nachdenken, und nachdenken ist etwas, das Maschinen simulieren, aber nicht tun. Wer seinen Steuerausgleich selbst einreicht, holt sich laut aktuellen Erhebungen durchschnittlich rund 1.000 Euro zurück. Wer ihn dem Finanzamt überlässt und auf die antragslose Veranlagung wartet, kommt auf etwa die Hälfte. Allein diese Differenz rechtfertigt den Aufwand – ob man ihn nun einem Menschen oder einer Maschine anvertraut.
Fünf Runden, kein klarer Sieger – oder vielleicht doch
Ich habe einmal als Jugendlicher einen Boxkampf im Fernsehen gesehen, und mein Vater sagte: Der Bessere gewinnt nicht immer, aber der Klügere schon. Ich habe damals nicht verstanden, was er meinte. Jetzt schon.
Kosten: Die KI gewinnt, und zwar so deutlich, dass man sich fast schämt, es auszusprechen. Zwischen gratis und fünfzig Euro für eine einfache Erklärung – kein Steuerberater kann da mithalten, so wenig wie ein Pferdekutscher gegen eine Autobahn.
Geschwindigkeit: Die KI gewinnt noch deutlicher. Acht Minuten gegen drei Wochen Wartezeit. Das ist kein Wettbewerb, das ist eine Kapitulation der alten Welt. Besonders zwischen März und Juni, wenn die Kanzleien überlaufen wie Badewannen, in denen jemand vergessen hat, den Hahn zuzudrehen.
Genauigkeit bei einfachen Fällen: Unentschieden. Für die Standardveranlagung eines Angestellten liefern beide vergleichbare Ergebnisse. Die KI macht hier keine Fehler, die ein Mensch vermeiden würde – vorausgesetzt, der Mensch am anderen Ende gibt die richtigen Daten ein, was, wie ich aus Erfahrung weiß, keine Selbstverständlichkeit ist.
Genauigkeit bei komplexen Fällen: Der Steuerberater gewinnt, mit dem Abstand, den ein Bergführer vor einem Wanderer hat, der seine Route vom Smartphone abliest. Sobald Vermietung, Selbständigkeit, internationale Sachverhalte, Umgründungen oder Erbschaften ins Spiel kommen, stößt die KI an ihre Grenzen. Sie erkennt die Komplexität nicht und liefert trotzdem eine Antwort, die plausibel klingt und falsch ist – die schlimmste aller Kombinationen.
Haftung: Der Steuerberater gewinnt, und hier gibt es nichts zu diskutieren. Er haftet für seine Beratung, er hat eine Berufshaftpflichtversicherung, und er steht im Streitfall an der Seite seines Mandanten. Die KI haftet für nichts. In den Nutzungsbedingungen jedes Anbieters steht sinngemäß derselbe Satz: Keine Garantie für die Richtigkeit der Ergebnisse. Das ist, als würde der Chirurg vor der Operation sagen: Ich schneide jetzt, aber wenn was schiefgeht, war ich’s nicht.
Drei Menschen, drei Wege – ohne Ausflüchte, fast
Der Angestellte ohne Komplikationen: Nehmen Sie die KI. Wirklich. Sie zahlen wenig oder nichts, die Erklärung ist in Minuten fertig, das Ergebnis ist zuverlässig. Sparen Sie sich das Geld für den Steuerberater, kaufen Sie sich davon etwas Schönes, oder legen Sie es weg, was die erwachsenere Variante wäre, die ich selbst nie beherzige. Achten Sie darauf, dass das Tool die österreichische Rechtslage kennt. Und tun Sie es überhaupt – reichen Sie die Erklärung ein. Jeder dritte Angestellte in Österreich verzichtet darauf und verschenkt im Schnitt mehrere hundert Euro im Jahr. Das ist, als würde man am Straßenrand Geldscheine liegen lassen, weil man zu bequem ist, sich zu bücken.
Der Freiberufler oder Einzelunternehmer: Nehmen Sie den Steuerberater. Ich sage das als jemand, der selbst freiberuflich ist und der aus der Schuhschachtel-Phase gelernt hat. Ihre steuerliche Situation ist zu komplex für eine Software, die Muster erkennt, aber keine Gesetze versteht. Der Gewinnfreibetrag, die Umsatzsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgabe, die Abgrenzung zwischen betrieblich und privat genutzten Wirtschaftsgütern – das sind Fragen, bei denen Fehler teuer werden, teurer als jedes Honorar. Suchen Sie einen Berater, der mit Ihnen redet, nicht einen, der nur Belege eintippt. Der Unterschied ist so groß wie zwischen einem Arzt, der einem zuhört, und einem, der nur auf den Bildschirm schaut.
Der Vermieter oder Gesellschafter: Nehmen Sie einen Steuerberater, und zwar einen guten. Die steuerlichen Fallstricke bei Vermietung und Verpachtung, bei GmbH-Beteiligungen, bei Umgründungen und Nachfolgeplanungen sind so zahlreich, dass hier nicht einmal die Frage besteht, ob eine KI mithalten kann. Sie kann es nicht. Die Haftungsfrage allein entscheidet die Sache, so wie bei einer Bergtour die Frage, ob jemand den Weg kennt, wichtiger ist als die Frage, ob er schneller gehen kann.
Die kluge Mitte, oder: Warum das Entweder-oder eine Erfindung von Leuten ist, die keine Steuern zahlen
Die interessanteste Entwicklung spielt sich nicht im Entweder-oder ab, und das hat mich überrascht, denn ich bin ein Mensch des Entweder-oder, ich bin jemand, der im Restaurant immer zu lange über die Karte brütet und am Ende doch das Schnitzel nimmt. Aber hier funktioniert das Sowohl-als-auch. Immer mehr Steuerberater in Österreich setzen selbst auf digitale Werkzeuge. Die Buchhaltungssoftware sortiert die Belege vor, die KI erkennt Muster in den Ausgaben, und der Steuerberater prüft das Ergebnis, ergänzt, was die Maschine übersehen hat, und übernimmt die Verantwortung. Das senkt die Kosten, ohne die Qualität zu opfern. Manche Kanzleien bieten Modelle an, bei denen der Kunde seine Belege digital hochlädt und die vorbereitende Buchhaltung von Software erledigt wird – die eigentliche Steuerberatung bleibt beim Menschen. Das passiert jetzt, in Wien, in Innsbruck, in Klagenfurt, und es funktioniert, wie vieles funktioniert, von dem man es nicht erwartet hätte.
Die Frage ist also nicht mehr, ob man einen Steuerberater oder eine KI nimmt. Die Frage ist, ob man einen Steuerberater findet, der die Werkzeuge seiner Zeit beherrscht. Wer 2026 noch mit Papierbelegen im Schuhkarton in die Kanzlei kommt – und ja, ich rede von mir, ich rede immer von mir –, der hat nicht den falschen Berater, der hat den Markt verschlafen. Die besten Steuerberater nutzen die Technologie, anstatt vor ihr davonzulaufen. Und die besten KI-Tools werden besser, wenn ein Mensch ihre Ergebnisse prüft. Die Kombination ist stärker als jede Seite allein, so wie ein Lied besser wird, wenn jemand die Melodie singt und jemand anderes die Harmonie, und keiner versucht, beides gleichzeitig zu tun.

Vier Handgriffe, die kein Geld kosten und einiges einbringen
Zum Schluss keine Theorie mehr, denn Theorie hatte ich genug, mein ganzes Studium war Theorie, und am Ende konnte ich trotzdem keine Steuererklärung machen. Also: Vier Handgriffe.
Erstens: Richten Sie sich einen Zugang zu FinanzOnline ein, falls Sie das noch nicht getan haben. Seit Oktober 2025 brauchen Sie dafür die ID Austria oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung – der alte Login reicht nicht mehr, was ärgerlich ist, aber auch irgendwie beruhigend, denn wenn mein Finanzamtszugang so leicht zu knacken wäre wie mein Netflix-Passwort, hätte ich ein Problem.
Zweitens: Reichen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung selbst ein, statt auf die antragslose Veranlagung zu warten. Der Unterschied beträgt im Schnitt mehrere hundert Euro, und die Eingabe über FinanzOnline dauert keine halbe Stunde, weil viele Daten bereits vorausgefüllt sind. Eine halbe Stunde. Das ist weniger Zeit, als ich brauche, um mich morgens für das Frühstück zu entscheiden.
Drittens: Wenn Sie ein KI-Tool verwenden, prüfen Sie vor der Einreichung, ob die angegebenen Beträge mit Ihren Unterlagen übereinstimmen. Die Maschine ist ein Assistent, kein Prüfer. Sie ist der Praktikant, der gut arbeitet, aber dem man trotzdem über die Schulter schauen sollte.
Viertens: Wenn Ihre steuerliche Situation auch nur ansatzweise kompliziert ist – ein Nebeneinkommen, eine Vermietung, ein Wechsel zwischen Anstellung und Selbständigkeit –, holen Sie sich professionelle Hilfe. Die Kosten für den Steuerberater sind in Österreich als Sonderausgaben absetzbar und werden laut Arbeiterkammer zur Gänze und ohne Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt. Der Staat beteiligt sich also an Ihrem Berater. Das weiß kaum jemand. Und das verschweigt jede KI – wahrscheinlich, weil es nicht in ihrem Interesse liegt.
Schluss, oder: Was mein Vater dazu gesagt hätte
Die Frage „Steuerberater oder KI“ ist falsch gestellt, und das sage ich als jemand, der sie selbst so gestellt hat, an einem Donnerstagabend in Wien, kurz vor Mitternacht, vor einem Haufen Belege in einer Schuhschachtel, während draußen die 49er quietschte. Die richtige Frage lautet: Wie einfach ist mein Fall? Wer eine glatte Straße vor sich hat, braucht keinen Bergführer. Wer im Nebel steht, braucht einen. Die KI ist die glatte Straße bei Sonnenschein – schnell, billig, bequem. Der Steuerberater ist der Bergführer im Nebel – langsam, teuer, aber er kennt den Weg. Und wenn man ihn fragt, warum der Weg so lang ist, sagt er einem nicht, dass die Frage unzulässig ist, sondern erklärt einem den Umweg.
Mein Vater hätte das so ausgedrückt: Die beste Steuererklärung ist nicht die billigste und nicht die schnellste. Die beste Steuererklärung ist die, nach der das Finanzamt zahlt – und nicht du. Und dann hätte er die Rechnung des Steuerberaters ignoriert, verloren und noch einmal zugeschickt bekommen. Manche Dinge ändern sich nie. Die Steuererklärung, immerhin, schon.
Quellen
- Bundesministerium für Finanzen (BMF): Übersicht der Steuerabsetzbeträge 2026, Indexierung und Einschleifgrenzen – bmf.gv.at/steuerabsetzbetraege
- BMF – Das Steuerbuch 2026: Offizieller Leitfaden zur Arbeitnehmerveranlagung 2025 mit allen aktuellen Tarifstufen und Absetzbeträgen – bmf.gv.at/steuerbuch2026 (PDF)
- Arbeiterkammer Oberösterreich: Erklärung der Absetzbeträge, Pendlerpauschale und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung – arbeiterkammer.at/absetzbetraege
- Finanz.at: Aktuelle Absetzbeträge 2026, Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Steuerausgleich-Rechner – finanz.at/steuern/absetzbetraege
- GHP Steuerberatung (Schwaz): Steuerreform Österreich 2026 – geplante Gesetzesvorhaben, Betrugsbekämpfungsgesetz und Rechnungslotterie – ghp.tax/steuerreform-2026
- Unternehmensserviceportal (USP): Informationen zur Einkommensteuererklärung, FinanzOnline und Steuerabsetzbeträge – usp.gv.at/steuerabsetzbetraege








